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   BVerwG, 15.06.2009 - 2 B 38.09   

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BVerwG, 15.06.2009 - 2 B 38.09 (https://dejure.org/2009,21918)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.2009 - 2 B 38.09 (https://dejure.org/2009,21918)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 2009 - 2 B 38.09 (https://dejure.org/2009,21918)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Verfahrensfehlers im Falle einer, nur auf einem Sachverständigengutachten basierenden Entscheidung ohne Heranziehung des Akteninhalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 1; VwGO § 132 Abs. 2
    Vorliegen eines Verfahrensfehlers im Falle einer, nur auf einem Sachverständigengutachten basierenden Entscheidung ohne Heranziehung des Akteninhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2009 - 2 B 38.09
    Die Nichteinholung eines weiteren Gutachtens ist in aller Regel nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn das bereits vorliegende Gutachten auch für den nicht Sachkundigen erkennbare Mängel aufweist, insbesondere von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare Widersprüche aufweist, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht, wenn ein anderer Sachverständiger über bessere Forschungsmittel verfügt oder wenn es sich um besonders schwierige (medizinische) Fragen handelt, die umstritten sind oder zu denen einander widersprechende Gutachten vorliegen (vgl. Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 m.w.N.; Beschluss vom 29. Mai 2009 - BVerwG 2 B 3.09 - zur Veröffentlichung bestimmt; stRspr).
  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2009 - 2 B 38.09
    Für die Feststellung eines Verfahrensfehlers ist von der materiellrechtlichen Rechtsauffassung des Berufungsgerichts auszugehen (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 14; vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154, stRspr).
  • BVerwG, 18.06.1998 - 8 B 56.98

    Schädigung während der NS-Zeit; Rückerstattung nach dem Recht der Alliierten

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2009 - 2 B 38.09
    Für die Feststellung eines Verfahrensfehlers ist von der materiellrechtlichen Rechtsauffassung des Berufungsgerichts auszugehen (vgl. Beschlüsse vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 14; vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154, stRspr).
  • BVerwG, 29.05.2009 - 2 B 3.09

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Beweisantrag; Sachverständigenbeweis; Einholung

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2009 - 2 B 38.09
    Die Nichteinholung eines weiteren Gutachtens ist in aller Regel nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn das bereits vorliegende Gutachten auch für den nicht Sachkundigen erkennbare Mängel aufweist, insbesondere von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare Widersprüche aufweist, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht, wenn ein anderer Sachverständiger über bessere Forschungsmittel verfügt oder wenn es sich um besonders schwierige (medizinische) Fragen handelt, die umstritten sind oder zu denen einander widersprechende Gutachten vorliegen (vgl. Urteil vom 6. Februar 1985 - BVerwG 8 C 15.84 - BVerwGE 71, 38 m.w.N.; Beschluss vom 29. Mai 2009 - BVerwG 2 B 3.09 - zur Veröffentlichung bestimmt; stRspr).
  • BVerwG, 03.05.2017 - 9 B 38.16

    Zur erdrosselnden Wirkung der Spielgerätesteuer; Rentabilitätsrechnung

    Die Nichteinholung eines weiteren Gutachtens ist in aller Regel nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn das bereits vorliegende Gutachten grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht, ein anderer Sachverständiger über neue oder überlegenere Forschungsmittel oder größere Erfahrung verfügt oder wenn das Beweisergebnis durch substantiierten Vortrag eines der Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wird (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 1992 - 4 B 1.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 S. 86 , vom 15. Juni 2009 - 2 B 38.09 - juris Rn. 7, vom 3. Februar 2010 - 7 B 35.09 - juris Rn. 12 und vom 30. Juni 2010 - 2 B 72.09 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2016 - 3 L 129/15

    Folgen des Unterlaufens einer negativen Feststellungsklage durch einen

    Die Nichteinholung eines weiteren Gutachtens ist in aller Regel nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn das bereits vorliegende Gutachten auch für den nicht Sachkundigen erkennbare Mängel aufweist, insbesondere von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare Widersprüche aufweist, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht, wenn ein anderer Sachverständiger über bessere Forschungsmittel verfügt oder wenn es sich um besonders schwierige (medizinische) Fragen handelt, die umstritten sind oder zu denen einander widersprechende Gutachten vorliegen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2009 - 2 B 38.09 -, juris [m. w. N.]; vgl. zudem: Beschluss vom 30. Juni 2010 - 2 B 72.09 -, juris [m. w. N.]).
  • BVerwG, 03.05.2017 - 9 B 39.16

    Erdrosselnde Wirkung einer Spielgerätesteuer (Vergnügungssteuer); Gerätebezogene

    Die Nichteinholung eines weiteren Gutachtens ist in aller Regel nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn das bereits vorliegende Gutachten grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht, ein anderer Sachverständiger über neue oder überlegenere Forschungsmittel oder größere Erfahrung verfügt oder wenn das Beweisergebnis durch substantiierten Vortrag eines der Beteiligten oder durch eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wird (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 1992 - 4 B 1.92 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 89 S. 86 , vom 15. Juni 2009 - 2 B 38.09 - juris Rn. 7, vom 3. Februar 2010 - 7 B 35.09 - juris Rn. 12 und vom 30. Juni 2010 - 2 B 72.09 - juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2011 - 1 L 94/11

    Beweisgrundsätze im Dienstunfallrecht

    Etwaige Mängel in diesen Bereichen stellen indes Verfahrensfehler dar, die nicht geeignet sind, ernstliche Zweifel am Urteilsergebnis zu begründen, weil sich die in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO genannten "ernstlichen Zweifel" auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen, nicht auf das Verfahren ( vgl. nur: BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2009 - 2 B 38.09 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07 -, juris = LKV 2008, 517 [m. w. N.] ).

    Die Nichteinholung eines weiteren Gutachtens ist in aller Regel nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn das bereits vorliegende Gutachten auch für den nicht Sachkundigen erkennbare Mängel aufweist, insbesondere von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare Widersprüche aufweist, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht, wenn ein anderer Sachverständiger über bessere Forschungsmittel verfügt oder wenn es sich um besonders schwierige (medizinische) Fragen handelt, die umstritten sind oder zu denen einander widersprechende Gutachten vorliegen ( siehe: BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2009 - 2 B 38.09 -, juris [m. w. N.]; vgl. zudem: Beschluss vom 30. Juni 2010 - 2 B 72.09 -, juris [m. w. N.] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.01.2014 - 1 L 129/13

    Annahme von Polizeidienstunfähigkeit

    Die Nichteinholung eines weiteren Gutachtens ist in aller Regel nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn das bereits vorliegende Gutachten auch für den nicht Sachkundigen erkennbare Mängel aufweist, insbesondere von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare Widersprüche aufweist, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht, wenn ein anderer Sachverständiger über bessere Forschungsmittel verfügt oder wenn es sich um besonders schwierige (medizinische) Fragen handelt, die umstritten sind oder zu denen einander widersprechende Gutachten vorliegen ( siehe: BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2009 - 2 B 38.09 -, juris [m. w. N.]; vgl. zudem: Beschluss vom 30. Juni 2010 - 2 B 72.09 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2014 - 1 L 75/13

    Therapietandem mit Elektrohilfsmotor

    Mit der geltend gemachten unzureichenden Auseinandersetzung mit dem Beklagtenvorbringen und fehlenden Einholung eines Sachverständigengutachtens werden Mängel des Verfahrens gerügt, die nicht geeignet sind, ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteiles zu begründen, weil sich die in § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO genannten "ernstlichen Zweifel" auf das Ergebnis der Entscheidung beziehen, nicht auf das Verfahren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 2009 - 2 B 38.09 -, juris; OVG LSA, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 L 166/07 -, juris = LKV 2008, 517 [m. w. N.]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.01.2014 - 1 L 129/12

    Mangelnde Eignung für den Polizeivollzugsdienst im Sinne von § 107 LBG LSA i.V.m.

    Die Nichteinholung eines weiteren Gutachtens ist in aller Regel nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn das bereits vorliegende Gutachten auch für den nicht Sachkundigen erkennbare Mängel aufweist, insbesondere von unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht, unlösbare Widersprüche aufweist, wenn Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder Unparteilichkeit des Sachverständigen besteht, wenn ein anderer Sachverständiger über bessere Forschungsmittel verfügt oder wenn es sich um besonders schwierige (medizinische) Fragen handelt, die umstritten sind oder zu denen einander widersprechende Gutachten vorliegen (siehe: BVerwG, Beschluss vom 15. Juni 2009 - 2 B 38.09 -, [...] [m.w.N.]; vgl. zudem: Beschluss vom 30. Juni 2010 - 2 B 72.09 -, [...] [m.w.N.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2010 - 1 A 669/07

    Geltendmachung eines Unfallausgleichs zwei Jahre nach dem Dienstunfall wegen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1985 - 8 C 15.84 -, BVerwGE 71, 38 = juris, Rn. 23; Beschlüsse vom 30. Juni 2010 - 2 B 72.09 -, juris, Rn. 5, und vom 15. Juni 2009 - 2 B 38.09 -, juris, Rn. 7.
  • BVerwG, 27.01.2012 - 5 B 2.12

    Entscheidende Bestätigung der Gleichwertigkeit von medizinischen Methoden durch

    Sie bringt vor, dass das Wesen eines Sachverständigengutachtens darin bestehe, "Wertungen zu treffen, Schlussfolgerungen zu ziehen und Hypothesen aufzustellen, wozu das Gericht mangels Sachkunde nicht in der Lage" sei, und dass "die Pflicht zur Einschaltung eines Sachverständigen" von den obersten Gerichten - insoweit zitiert die Beschwerde neben Entscheidungen des Bundesgerichtshofs auch solche des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 30. August 1993 - BVerwG 2 B 106.93 - juris Rn. 2 und vom 15. Juni 2009 - BVerwG 2 B 38.09 - juris Rn. 7) - mehrfach bestätigt worden sei (Beschwerdebegründung S. 2).
  • BVerwG, 14.04.2011 - 2 B 80.10

    Die Frage nach der dauerhaften Dienstunfähigkeit eines Beamten ist nach den

    In diesem Sinne kann ein Sachverständigengutachten für die Überzeugungsbildung des Gerichts ungeeignet oder jedenfalls unzureichend sein, wenn es grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweist, wenn es von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgeht oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht (vgl. Beschluss vom 30. August 1993 - BVerwG 2 B 106.93 - juris Rn. 2 m.w.N. zur stRspr und Beschluss vom 15. Juni 2009 - BVerwG 2 B 38.09 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 18.02.2011 - B 5 K 09.819

    Prüfungsumfang der Pensionsfestsetzungsbehörde bei der Prüfung der

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